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PSV Sicherheit – Präsenz. Schutz. Vertrauen.
Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO

Sicherheit,die mansieht.

Objektschutz, Werkschutz und Veranstaltungssicherheit – mit geprüftem Personal, klarer Dienstanweisung und einer Ansprechperson, die ans Telefon geht.

Begehung und Angebot kostenlos · Koblenz und die Region

Wofür die drei Buchstaben stehen

  • Präsenz

    Sichtbar vor Ort, zur vereinbarten Zeit. Die meisten Vorfälle finden nicht statt, weil jemand da ist.

  • Schutz

    Geprüftes Personal, feste Dienstanweisung, klare Meldekette – vom Kontrollgang bis zur Übergabe an die Polizei.

  • Vertrauen

    Eine Ansprechperson, ein Wachbuch, nachvollziehbare Abrechnung. Auch dann, wenn nichts passiert ist.

Leistungen
Leistungen

Was wir übernehmen.

Vom Schutz einzelner Personen über die Begleitung von Einrichtungen bis zur dauerhaft besetzten Pforte. Welche Form die richtige ist, entscheidet sich nach der Begehung – nicht nach dem Katalog.

Schulungen

Lehrgänge mit Sachkunde.

Waffensachkunde nach § 7 WaffG für Sportschützen und Jäger, der Lehrgang für Berufswaffenträger im Bewachungsgewerbe und die Schulung zur Aufsicht auf der Schießstätte.

01

Waffensachkunde nach § 7 WaffG

Für Sportschützen und Jäger

Dauer
2 Tage
Preis
200–300 €

Der Sachkundelehrgang nach § 7 Waffengesetz in Verbindung mit §§ 1–3 AWaffV. Er vermittelt das Wissen, das die Waffenbehörde vor der Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis verlangt – und schließt mit der Sachkundeprüfung ab.

  • Waffenrecht und Notwehrrecht
  • Waffentechnik und Munitionskunde
  • Aufbewahrung und Transport
  • Praktische Handhabung und Prüfungsvorbereitung
02

Waffensachkunde für Berufswaffenträger

Für Beschäftigte im Bewachungsgewerbe (§ 28 WaffG)

Dauer
4 Tage
Preis
ca. 500–550 €

Der Lehrgang für Beschäftigte im Bewachungsgewerbe, die im Dienst eine Schusswaffe führen sollen. Schwerpunkt ist § 28 WaffG: Wer darf unter welchen Voraussetzungen bewaffnet bewachen – und wo endet die Befugnis.

  • Waffenrecht mit Schwerpunkt § 28 WaffG
  • Notwehr, Nothilfe und Verhältnismäßigkeit
  • Waffentechnik und Munitionskunde
  • Schießausbildung und Prüfungsvorbereitung
03

Schießleiterlehrgang nach § 11 AWaffV

Für Aufsichtspersonen in Vereinen und Betrieben

Preis
80,00 €

Die Schulung für Aufsichtspersonen nach § 11 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung. Wer eine Schießstätte beaufsichtigt, trägt die Verantwortung für den Ablauf auf dem Stand – dafür braucht es mehr als Erfahrung.

  • Pflichten der Aufsichtsperson
  • Standordnung und Sicherheitsregeln
  • Verhalten bei Störungen und Unfällen
  • Erste Hilfe auf der Schießstätte

Die Preise gelten je Teilnehmer; als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen wir keine Umsatzsteuer aus. Termine und Lehrgangsort stimmen wir nach Ihrer Anfrage ab.

Ablauf

Vier Schritte, kein Blindflug.

Niemand kann ein Objekt am Telefon kalkulieren. Deshalb steht die Begehung vor dem Angebot – und das Konzept vor der ersten Schicht.

  1. 01

    Anfrage

    Ein Anruf oder ein paar Zeilen im Formular genügen. Wir melden uns zurück und klären, worum es geht: Objekt, Zeiten, Anlass.

  2. 02

    Begehung

    Wir sehen uns das Objekt an – kostenlos und unverbindlich. Zugänge, Beleuchtung, Sichtachsen, Abläufe. Erst danach lässt sich seriös kalkulieren.

  3. 03

    Konzept und Angebot

    Sie bekommen ein schriftliches Bewachungskonzept mit Dienstanweisung, Personalplanung und Preis. Keine Pauschale ins Blaue.

  4. 04

    Einsatz

    Dienstbeginn zum vereinbarten Termin, feste Ansprechperson, Wachbuch je Schicht. Änderungen im Ablauf gehen schriftlich in die Dienstanweisung.

Qualifikation

Nachprüfbar, nicht behauptet.

Bewachung ist ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. Was hier steht, können Sie vor Vertragsschluss überprüfen – wir legen die Unterlagen unaufgefordert vor.

  • Erlaubnis nach § 34a GewO

    Bewachungsleistungen dürfen in Deutschland nur mit behördlicher Erlaubnis erbracht werden. Sie wird erst nach Prüfung von Zuverlässigkeit, Sachkunde und geordneten Vermögensverhältnissen erteilt.

  • Unterrichtung und Sachkundeprüfung

    Wer im Bewachungsdienst eingesetzt wird, hat zuvor die Unterrichtung nach § 34a GewO bei der IHK zu durchlaufen. Für Aufgaben mit erweiterten Befugnissen – etwa Einlasskontrollen im Bewachungsgewerbe – ist die Sachkundeprüfung vorgeschrieben. Die Nachweise legen wir vor Vertragsschluss vor.

  • Eintrag im Bewacherregister

    Für das Bewachungsgewerbe führt der Bund ein Register: Betrieb und eingesetztes Personal werden dort erfasst, jede Wachperson trägt eine eigene Bewacher-ID. Die Zuverlässigkeit wird behördlich überprüft und laufend überwacht.

  • Haftpflichtversicherung

    Für Bewachungsbetriebe schreibt § 6 der Bewachungsverordnung eine Haftpflichtversicherung mit festen Mindestsummen vor. Den Versicherungsnachweis legen wir auf Wunsch vor Vertragsschluss vor.

  • Dienstausweis und Kennzeichnung

    Wachpersonal führt den Dienstausweis mit und weist sich auf Verlangen aus. Dienstkleidung und Kennzeichnung sind so gewählt, dass keine Verwechslung mit Polizei oder Behörden entsteht.

  • Datenschutz

    Wachbücher, Besucherlisten und Videoaufzeichnungen sind personenbezogene Daten. Erhebung, Aufbewahrung und Löschung richten sich nach DSGVO und BDSG – festgelegt vor dem ersten Einsatztag, nicht danach.

Fragen

Was Auftraggeber wissen wollen.

Kontakt

Sagen Sie, worum es geht.

Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags und stimmen einen Termin für die Objektbegehung ab – kostenlos und unverbindlich.

0261 20386757

Direkt, ohne Warteschleife und ohne Ansage.

Akuter Vorfall?

Bei laufendem Einbruch, Bedrohung oder Feuer gilt zuerst die 110 beziehungsweise 112. Rufen Sie uns danach an – wir übernehmen ab dort.

Für die Eingangsbestätigung. Ohne E-Mail rufen wir an.

Zum Beispiel: Lagerhalle, 2.000 m², Nachtdienst

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